Wissenswertes







Finanzierung

Spätestens sobald Sie ihr Traumhaus gefunden haben, gilt es die Finanzierung zu klären. Bringen Sie Ihrer Bank sämtliche Unterlagen zum Objekt (Verkaufsdokumentation, Fotos, Grundbuchauszug, letzte amtliche Schätzung, Gebäudeversicherungspolice, Baupläne (bei STWEG: Begründungserklärung, STWEG Reglement, Protokolle …). Die Bank wird eine eigene Bewertung des Objektes vornehmen. Nicht immer stimmt der effektive Kaufpreis mit der Bewertung der Bank überein, da der Markt (Angebot und Nachfrage) den Kaufpreis bestimmt. Grundsätzlich finanzieren die Banken höchstens 80% des Objektwertes als Hypothek. Die restlichen 20% müssen Sie als Eigenmittel einbringen. Neben flüssigen Mitteln wie Sparguthaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Guthaben aus Vorsorge- oder Pensionskassen für die Finanzierung Ihres Eigenheims einsetzen (Vorbezug oder Verpfändung).

Zusätzlich wird die Bank die Tragbarkeit der Ausgaben prüfen. Die Belastung aus Verzinsung, Amortisation und Unterhaltskosten sollte insgesamt nicht mehr als ungefähr 38% Ihres Nettoeinkommens betragen. 

Die meisten Banken bieten einen kostenlosen online Hypothekarrechner auf Ihrer Webseite an. Damit können Sie die Höhe der monatlichen Belastung (Zins und Amortisation) sowie die benötigten Eigenmittel errechnen lassen. Am besten klären Sie Ihre Möglichkeiten damit ab, bevor Sie sich auf die Suche nach einem passenden Zuhause machen. Lassen Sie sich unverbindlich bei Ihrer Bank beraten um herauszufinden wieviel Ihr neues Eigenheim kosten darf.

Im Laufe des Lebens verändern sich die Bedürfnisse und Wünsche an Ihre Wohnsituation. Möchten Sie das aktuelle Zuhause verkaufen und ein neues kaufen oder mieten? Gerne unterstützen und begleiten wir Sie auf diesem Weg. Teilen Sie uns Ihre Gedanken mit. Wir setzen uns für Ihr Anliegen ein!








Grundstückgewinnsteuer

Bei einem Verkauf einer Liegenschaft muss der erzielte Gewinn versteuert werden. Es gibt spezifische Regelungen bei besonders kurzer oder langer Besitzdauer. Die Grundstückgewinnsteuer wird aus der Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis einer Immobilie errechnet. Wenn die Immobilie mit der Zeit an Wert zugenommen hat, fällt die Grundstückgewinnsteuer entsprechend höher aus. Der Verkäufer kann aber gewisse Abzüge vornehmen wie zum Beispiel:

  • Wertvermehrende Aufwendungen (Investitionen für Umbauten und andere dauernde Verbesserungen, die eine Werterhöhung der Liegenschaft bewirkt haben)
  • Erstellungskosten für Gebäude (inkl. spätere Erweiterungen wie z.B. Anbau Parkplatz, Wintergarten, Garage usw.)
  • Mitverkauftes Mobiliar (wenn der Preis im Kaufvertrag betragsmässig ausgewiesen oder im Vertrag ausdrücklich erwähnt ist, dass das Mobiliar mitverkauft wird)
  • Nebenkosten des Immobilienverkaufs, welche in einem direkten Zusammenhang zum Verkauf stehen (Provisionen von Maklern, Kosten für die Beurkundung, Handänderungssteuer)

Nicht abzugsfähig sind zum Beispiel:

  • Unterhaltskosten, welche zur Erhaltung des gebrauchsfähigen Zustandes beitragen (z.B. Malerarbeiten, Dach- und Fassadenrenovationen, Reparaturen sowie gleichartiger Ersatz von Küchengeräten, Heizanlagen, Waschmaschinen, Badezimmereinrichtungen, Bodenbelägen usw.). Diese können dafür in der Steuererklärung für Einkommen und Vermögen für das Jahr, in welchem sie angefallen sind, geltend gemacht werden.
  • Kosten für den eigenen Zeitaufwand des Verkäufers für Verkaufsbemühungen.

Wurde die verkaufte Liegenschaft dauernd selbstbewohnt, kann der Verkäufer unter bestimmten Bedingungen die Ersatzbeschaffung/Rückerstattung der Grundstückgewinnsteuer einfordern.

Die genaue Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist von Kanton zu Kanton verschieden und ist hier nicht abschliessend zusammengefasst. Die aktuell geltenden Regelungen können jeweils in der «Wegleitung zur Steuererklärung für Grundstückgewinne» der Steuerverwaltung nachgelesen werden. Ausserdem finden sie auf der Website der Steuerverwaltung des jeweiligen Kantons einen online Steuerrechner.

Gerne unterstützen wir sie bei der Deklaration der Grundstückgewinnsteuer.








Immobilienbewertung

Je nachdem wofür der Wert einer Liegenschaft ermittelt werden soll, bieten sich viele verschiedene Bewertungsmöglichkeiten an.

Im Internet finden Sie zahlreiche kostenlose Online-Bewertungen, welche eine Grobübersicht ermöglichen. Um Ihre Liegenschaft aber detailliert erfassen zu können braucht es mehr. Sowohl die Wohnflächenberechnung, Kubatur, und Grundstückfläche wie auch die Bauqualität, Mikro und Makrolage sollte man genauer analysieren.

Wir besichtigen Ihre Liegenschaft von innen nach aussen und von oben nach unten um jegliche Besonderheiten Ihrer Liegenschaft berücksichtigen zu können. Dann ermitteln wir mithilfe eines von den Banken anerkannten Tools (IAZI) den aktuellen Marktpreis mittels hedonischer Bewertungsmethode. Dies ist ein Vergleichswert-Verfahren, bei dem die Eigenschaften und Kaufpreise zahlreicher effektiv erfolgter Immobilien-Transaktionen mittels statistischer Verfahren miteinander verglichen werden.

Unsere Erfahrungen und Kenntnisse im Immobilienmarkt sind von grosser Bedeutung um Ihnen den sinnvollsten Verkaufspreis vorzuschlagen. Die Bank des Käufers wird für die Finanzierung eine eigene Einschätzung der Immobilie vornehmen und deshalb ist es sinnvoll eine realistische Bewertung vorzunehmen. Ansonsten erfolgt für Ihren Käufer unter Umständen keine Finanzierung durch die Bank.

Bei Renditeliegenschaften berechnen wir den Wert aufgrund des Ertragswertes. Dies ist ein einkommensbasiertes Verfahren mit der Idee, dass die zukünftig erzielbaren Erträge den heutigen Wert bestimmen.

 
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